06.04.2022

Auf Grund des neu gefassten Infektionsschutzgesetzes und der gültigen Coronaverordnung des Landes Niedersachsen sind Besuche nun noch unkomplizierter möglich, da künftig die Kontaktdatenerhebung entfällt. Von nun an muss man als Besuchender des Hauses lediglich am Empfang seinen gültigen negativen Test vorlegen und eine FFP-2-Maske tragen, jedoch nicht mehr seine Kontaktdaten, Uhrzeiten und wen man besucht hinterlegen.

Mit Blick auf die weiterhin notwendigen Testungen und die Osterfeiertage raten wir, sich bei Besuchen, die beispielsweise für den Nachmittag geplant sind, gegebenenfalls schon am Vormittag testen zu lassen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Auch für die Osterfeiertage gilt, bei hoffentlich schönem Wetter: Nutzen Sie gerne die Gärten der Deinerlinde.

09.02.2022

Gute Nachrichten! Die Bewohnenden im Obsthaus können, von wenigen Außnahmen abgesehen, wieder unter den üblichen Bedingungen uneingeschränkt besucht werden. Die Ausnahmen betreffen Bewohnende bei denen die Quarantänemaßnahmen aber ebenfalls im Auslaufen begriffen sind. Erfreulich sind auch unsere Erfahrungen bei diesem Covid-19-Infektionsgeschehen bezüglich der Wirksamkeit der Impfungen: Alle unsere dreifach geimpften Bewohnenden hatten nur milde Symptome und sind trotz hohen Alters und teilweise erheblicher Vorerkrankungen gut durch das Infektionsgeschehen gekommen. Deshalb auch an dieser Stelle der Rat an alle nur zweifach Geimpften: Lassen Sie sich boostern. Die dritte Impfunge ist die entscheidende.

31.1.2022

Gemäß den Verfügungen des Gesundheitsamtes bitten wir bis zum 9.2. weiterhin von Besuchen in der Apfelallee abzusehen.

24.01.2022

Da bei Testungen ein Covid-19-Infektionsgeschehen in der Kirschallee nicht feststellbar war, bezieht sich die Bitte, von Besuchen zunächst bis bis einschließlich kommenden Montag abzusehen, nur auf die Apfelallee des Obsthauses. In der Apfelallee ist es unser Ziel, trotz besonderer Hygienemaßnahmen, den dortigen Bewohnern und Bewohnerinnen weiterhin ein normales und abwechslungsreiches Leben zu ermöglichen.

23.01.2022

Da es im Obsthaus aktuell zu einem nachgewiesenen Covid-19-Infektionengeschehen gekommen ist, ist das Obsthaus derzeit sowohl als  Quarantäne- wie auch als Isolierstation zu verstehen. Besuche können im Obsthaus deshalb bis auf Weiteres nicht gemacht werden. Zusammen mit den Gesundheitsbehörden wird über die weiteren Maßnahmen entschieden und wir werden Sie auf dieser Seite darüber informieren.

Heiligabend

Besuch kann das Haus bis 17.30 Uhr betreten. Das Verlassen des Hauses durch die Eingangstür ist jedoch bis 21.00 Uhr möglich!

Betreten der Einrichtung

Auf Grundlage des ab dem 24.11. 2021 gültigen Infektionsschutzgesetzes gilt:

Besuchende und Dienstleistende müssen einen Nachweis über einen negativen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte oder genesene Personen.

Die am 3.12. vom „Niedersächsischen Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung“ verkündete Aufhebung der 2G-Plus-Testverpfichtung für „geboosterte“ Personen betrifft nicht die Pflegeheime. Die Testverpflichtung, wie oben beschrieben, bleibt bestehen, da sie sich aus Bundesrecht herleitet.

Testzentrum

Testungen für Besuchende, Bewohnende, Mitarbeitende werden zu folgenden Zeiten durchgeführt:

Montag bis Freitag – 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 16.45 Uhr,

Samstag, Sonntag, Feiertage – 9.00 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 16.45 Uhr.

Café Deinerlinde

In Anbetracht der derzeit gegebenen pandemischen Situation haben wir uns entschlossen, das Café nun zunächst einmal bis auf weiteres zu schließen.