Achtung: Erweiterte Öffnungszeiten und veränderte Testzeiten
Öffnungszeiten Testzentrum in der Woche: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr. An den Wochenenden und an Feiertagen: 9.00 – 12.00 und 14.30 bis 16.00 Uhr.
Besuchszeiten in der Woche: 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.30 Uhr. Wochenende: 9.00 bis 12.00 und 12.30 bis 17.30 Uhr.
Für Telefonkontakte nutzen Sie bitte die Telefonnummer des Begleitenden Dienstes: 05561/935179
Mittwoch, 25.8.2021
Die niedersächsische Coronaverordnung wurde neu gefasst. Für den Alltag der Deinerlinde bringt sie aber zunächst keine wesentlichen Änderungen. Allerdings gilt nun grundsätzlich die Verpflichtung für Besucher und Besucherinnen, die keine Impfung oder Genesung nachweisen können, vor Betreten des Hauses einen negativen Antigen-Test vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, bzw. 48 Stunden bei Vorlage eines negativen PCR-Tests. Der Antigen-Test kann weiterhin kostenfrei in der Deinerlinde gemacht werden.
Mittwoch, 18.8.2021
Auf Grund der im Landkreis Northeim gegebenen Inzidenz ist zum Betreten der Deinerlinde nun wieder ein negativer Test notwendig, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Montag, 16.8.2021
Da im Landkreis Northeim derzeit eine Inzidenz von über 10 maßgeblich gegeben ist, gelten die allgemeinen Regelungen für eine Inzidenz bis 35. Da das Land Niedersachsen angekündigt hat, zum 25.8. die Coronaverordnung sehr grundsätzlich zu überarbeiten, ist davon auszugehen, dass ab nächster Woche gänzlich neue Regelungen gelten werden. Welche Auswirkungen diese auf Pflegeheime haben werden, werden wir an dieser Stelle berichten.
Dienstag, 29.6.2021
Neben dringenden orthografischen Korrekturen ist auch eine sachliche Ergänzung zur gestrigen Regelung notwendig, die rot unterlegt ist. Es muss heißen:
Das Landesgesundheitsamt hat bei einer Inzidenz von unter 10, wie sie derzeit im Landkreis gegeben ist, folgende Erleichterungen für Besuchende ermöglicht: Künftig dürfen sie auch an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen, sofern dabei in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 Personen und im Freien nicht mehr als 50 Personen zusammenkommen, wobei Kinder unter 14 Jahren und geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt werden. Sind sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet, gilt für sie auch keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr. Für den Weg zur und von der Veranstaltung gilt allerdings weiterhin gemäß der niedersächsischen Coronaverornung Abstandsgebot und Maskenpflicht.
Montag, 28.6.2021
Das Landesgesundheitsamt hat bei einer Inziden von unter 10, wie sie derzeit im Landkreis gegeben ist, folgende Erleichterungen für Besuchende ermöglicht: Künftig dürfen sie auch an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen, sofern dabei in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 Personen und im Freien nicht mehr als 50 Personen zusammenkommen. Sind sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet, gilt für sie auch keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr. Für den Weg zur und von der Veranstaltung gilt allerdings weiterhin gemäß der niedersächsischen Coronaverornung Abstandsgebot und Maskenpflicht.
Montag, 21.6.2021
Auf Grund der neuen Coronaverordnung des Landes Niedersachsen und der im Landkreis gegebenen Inzidenzen ist die Besucherzahl derzeit allein durch die Größe des Bewohnerzimmers limitiert. Die Pflicht zur Hinterlassung von Kontaktdaten besteht weiterhin, ebenso das Angebot, sich zur Sicherheit vorab in unserem Testzentrum testen zu lassen.
Mittwoch 9.6.2021
Ab dem morgigen Donnerstag ist es auf Grund der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim ein Coronatest für Besucher und Besucherinnen vor dem Betreten des Hauses nicht mehr zwingen erforderlich, kann aber gerne weiterhin im Testcontainer durchgeführt werden.
Mittwoch 2.6.2021
Da im Landkreis Northeim die 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, gilt für Besuche in der Deinerlinde, dass Bewohnende Besuchvon zwei Personen aus zwei Haushalten empfangen dürfen.
Zusätzlich regelt die Bundesverordnung aber, dass zeitgleich eine beliebige Anzahl weiterer Besuchender hinzukommen kann, sofern diese über einen vollständigen Impfschutz verfügen (ab Tag 15 nach der letzten erforderlichen Impfung) oder als Genesen gelten (die Genesung liegt mindestens 28 Tage und nicht mehr als 6 Monate zurück). Diese beiden Gruppen benötigen auch keine vorherige Testung mehr. Voraussetzung ist aber in allen Fällen Symptomfreiheit.
Die Impfung wird durch einmalige Vorlage des Impfpasses und die Genesung durch einmalige Vorlage des Genesungsausweises beim Empfang dokumentiert und in eine Liste eingetragen. Bei weiteren Besuchen genügt dann ggf. die Vorlage des Personalausweises zum Betreten der Einrichtung.
Mittwoch, 12.5.
Freitag, 21.5.
Da im Landkreis Northeim die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, gilt für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, dass Bewohnende von zwei Personen Besuch empfangen dürfen, sofern diese aus einem Haushalt stammen.
Zusätzlich regelt die Bundesverordnung aber, dass zeitgleich eine beliebige Anzahl weiterer Besuchender hinzukommen kann, sofern diese über einen vollständigen Impfschutz verfügen (ab Tag 15 nach der letzten erforderlichen Impfung) oder als Genesen gelten (die Genesung liegt mindestens 28 Tage und nicht mehr als 6 Monate zurück). Diese beiden Gruppen benötigen auch keine vorherige Testung mehr. Voraussetzung ist aber in allen Fällen Symptomfreiheit.
Die Impfung wird durch einmalige Vorlage des Impfpasses und die Genesung durch einmalige Vorlage des Genesungsausweises beim Empfang dokumentiert und in eine Liste eingetragen. Bei weiteren Besuchen genügt dann ggf. die Vorlage des Personalausweises zum Betreten der Einrichtung.
Mittwoch, 12.5.
Tag 1 nach der Befreiung, denn die Aufhebung von Quarantäne und Besuchsverbot erleben nicht nur die Bewohnenden sondern auch Angehörige und Mitarbeitende wie eine Befreiung, waren wir doch alle irgendwie „gefangen“ in dieser kaum erträglichen Situation. Dies zeigt auch ein Blick zurück auf den gestrigen Tag.
Fast den ganzen Tag hatte Pflegedienstleitung Nadeschka Houlgatte mit Hilfe einer App die Testergebnisse direkt beim Labor abgefragt und ein erleichterndes Ergebnis nach dem anderen erhalten. Am späten Nachmittag lagen sie fast vollständig vor und alle waren negativ. Was allein noch fehlte, war die abschließende Bewertung des Gesundheitsamtes. Kurz vor vier dann kam die erlösende Nachricht, dass Isolation, Quarantäne und Besuchsverbot enden.
Während Frau Houlgatte die entsprechende mail an alle Bereiche des Hauses schrieb und ich die Nachricht ins Internet setzte, war Hauswirtschaftsleitung Elke Volger schon im Quarantänebereich der Petersiliengasse und verkündete das Ende aller extremen Hygienemaßnahmen mit den Rufen: „ausziehen – ausziehen!“ Das Ergebnis konnte ich selber miterleben: Es wurden sich die Schutzkittel vom Leib gerissen, die Plexiglasvisiere flogen samt Kopfschutz durch die Gegend und Handschuhe an die Decke. Eine Kollegin riss sich im Überschwang sogar den Mundschutz aus dem Gesicht, um sich erst danach zu erinnern, dass wir diesen natürlich weiterhin noch tragen müssen.
Frau Volger fasste die Situation in einer Whatsapp-Nachricht an unsere Corona-Krisengruppe wie folgt zusammen: „Komme gerade aus der Petersiliengasse. Stimmung ist gut. Vor Freude strahlende Mitarbeiter und ungläubige Bewohner, sowie ein singender Her Lemke waren zu beobachten. Geschafft.“
Nun, zwar meine ich in einer Coronaverordnung eines anderen Bundeslandes gelesen zu haben, dass dort Singen in Pflegeheimen wieder erlaubt sei, in Niedersachsen ist es aber wohl noch verpönt. Deshalb erkläre ich hiermit nicht gesungen, sondern nur betont melodisch artikuliert zu haben. Allerdings bin ich finster entschlossen, dies nun zumindest im Freien wieder regelmäßig zu tun. Kann man „Der Mai ist gekommen“ eigentlich auch „rappen“?
Seit dem 13. April, einen vollen Monat lang, haben wir Sie auf dieser Seite täglich über das Geschehen auf dem Laufenden gehalten. Nun ist es nicht mehr notwendig. Wenn wir uns an dieser Stelle melden, dann künftig hoffentlich nur noch, um weitere Erleichterungen kund zu tun.
Alles weitere, Berichte über das was war und das was kommt, finden Sie wie gewohnt in unserem Wochenbericht, den wir heute Nachmittag aktualisiert veröffentlichen werden.
Bis bald. Wir sehen uns in der Deinerlinde!
Dienstag, 11.5.
Soeben erhielten wir die Nachricht des Gesundheitsamtes, dass alle gestrigen PCR-Testungen der Bewohnenden des Gartenviertels, ebenso wie die der Mitarbeitenden negativ waren. Alle Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen sind aufgehoben, ebenso das Besuchsverbot für das Gartenviertel.
Wir sind erleichtert!
Montag, 10.5.
Da im Landkreis Northeim den dritten Tag in Folge die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, gilt für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, dass Bewohnende nur von einer weiteren Person Besuch empfangen dürfen.
Zusätzlich regelt die Bundesverordnung aber, dass zeitgleich eine beliebige Anzahl weiterer Besuchender hinzukommen kann, sofern diese über einen vollständigen Impfschutz verfügen (ab Tag 15 nach der letzten erforderlichen Impfung) oder als Genesen gelten (die Genesung liegt mindestens 28 Tage und nicht mehr als 6 Monate zurück). Diese beiden Gruppen benötigen auch keine vorherige Testung mehr. Voraussetzung ist aber in allen Fällen Symptomfreiheit.
Die Impfung wird durch einmalige Vorlage des Impfpasses und die Genesung durch einmalige Vorlage des Genesungsausweises beim Empfang dokumentiert und in eine Liste eingetragen. Bei weiteren Besuchen genügt dann ggf. die Vorlage des Personalausweises zum Betreten der Einrichtung.
Sonntag, 9.5.
Zur Situation:
Einerseits gilt ab heute eine Bundesverordnung, die auf der Seite des Bundesrates, also eines maßgeblichen Verfassungsorgans, wie folgt zusammengefasst ist:
„Geimpfte und Genesene zählen bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder Sportausübung nicht mit, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht. Zudem entfällt für diese Personengruppen die Quarantänepflicht, wenn sie aus Corona-Risikogebieten zurückkehren oder im Kontakt mit Corona-Infizierten waren.“
Andererseits hält das Gesundheitsamt, zu dem wir auch am gestrigen Tag in dieser Frage mehrfach Kontakt aufnahmen, in Kenntnis der neuen Bundesverordnung an der Quarantäne für alle Bewohnenden des Gartenviertels ausdrücklich weiterhin fest. Da das Gesundheitsamt das ausführende Organ staatlicher Verordnungen, also auch der neuen Bundesverordnung, ist, sind wir an dessen Weisungen gebunden.
Von Angehörigen ergibt sich naheliegenderweise die Frage nach der Rechtsgrundlage, auf der diese Quarantäneverfügung dann noch gründet. Diese Frage ist völlig berechtigt, wir stellen sie uns ebenso und sie kann nur vom Gesundheitsamt beantwortet werden.
Samstag,8.5.
Das Gesundheitsamt hat uns mitgeteilt, dass „die getroffenen Quarantänemaßnahmen und Anordnungen unabhängig von der ggf. in Kraft tretenden Bundesverordnung weiterhin gelten, bis diese vom zuständigen Gesundheitsamt aufgehoben werden.“
Somit gelten Quarantäne und Besuchsverbot für das Gartenviertel weiter, bis das Gesundheitsamt eine andere Entscheidung trifft.
Freitag, 7.5.
11.00 Uhr
Da im Blumenhaus, Waldviertel und Obsthaus Besuche wieder möglich sind, haben wir auch die Öffnungzeiten des Testzentrums angepasst. Es ist wieder wie zuvor bis 16,00 Uhr geöffnet.
Da der Bundesrat vor wenigen Minuten die „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ beschlossen hat und diese Pressemittteilungen zu Folge eventuell auch bereits morgen in Kraft treten könnte, werden wir uns bemühen beim Gesundheitsamt eine Aussage darüber zu erhalten, was dieses für Auswirkungen hinsichtlich Quarantäne und Besuchen haben wird. Sobald wir hier eine verbindliche Information haben, werden wir sie an dieser Stelle weitergeben.
Donnerstag, 6.5.
16.00 Uhr
Soeben haben wir erfahren, dass das generelle Besuchsverbot für das Blumenhaus, Waldviertel und Obsthaus ab dem morgigen Tage aufgehoben ist. Es gilt vorerst weiterhin für das sich zudem in Quarantäne befindliche Gartenviertel.
11.15 Uhr
Alle Testergebnisse liegen vor. Es sind keine neuen positiven Testungen mehr hinzugekommen, weder bei Mitarbeitenden noch bei Bewohnenden. Gegen Mittag hoffen wir die Entscheidung des Gesundheitsamtes bezüglich der künftig geltenden Besuchsregelungen und Quarantäneregelungen mitgeteilt zu bekommen. Wir berichten dann darüber an dieser Stelle. Zunächst aber sind wir froh, dass es so aussieht, als haben alle Infektionsketten geendet.
Mittwoch, 5.5.2021
Da es derzeit im Landkreis in mehreren Gemeineschaftseinrichtungen der verschiedendsten Art ein Infektionsgeschehen gibt, haben die Labore gut zu tun und deshalb liegen auch noch nicht so viele Testergebnisse aus der Deinerlinde vor. Erfreulicherweise gibt es aber bislang keine weitere Infektion zu vermelden. Wir hoffen, dass morgen Vormittag die restlichen Ergebnisse vorliegen und werden an dieser Stelle berichten, sobald uns das vollständige Ergebnis der Testungen mitgeteilt wurde.
Dienstag, 4.5.2021
Leider hatte sich bei der oben angegebenen Telefonnummer des Begleitenden Dienstes ein Fehler eingeschlichen. Der Fehler ist inzwischen korrigiert, so dass die obige Nummer nun stimmt.
Montag, 3.5.2021
Der Stand der Dinge: Gefordert ist eine Tugend, deren Reservoir bei Angehörigen, Bewohnenden und Mitarbeitenden schon recht aufgebraucht ist – Geduld. Immerhin finden morgen die umfangreichen PCR-Testungen statt, die uns erstmals ermöglichen werden, ein nahezu vollständiges Bild von der Situation im Haus zu gewinnen. Erste Ergebnisse erwarten wir frühestens am Mittwochnachmittag, vollständige am Donnerstag. Und bis dahin üben wir uns in: Geduld!
Sonntag, 2.5.2021
Tatsächlich gibt es heute mal schlichtweg gar nichts Neues zu berichten. Deshalb an dieser Stelle eben diese Nachricht: Die Maibowle, die es gestern zum Abendessen gab, wurde allseits gelobt. Na, wenigsten das!
Samstag, 1.5.2021
Eigentlich sind unsere Besuchsregeln und die Regeln zum Verlassen des Hauses recht einfach zu beschreiben. Das Gartenviertel ist vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt, zwei Bewohnenden im Blumenhaus sind in Isolation und für das restliche Haus gilt: Keiner darf rein und alle dürfen raus.
Trotzdem ergaben sich gestern und heute völlig zurecht Fragen von Angehörigen. Was ist mit den Bewohnenden, die zwar das Haus verlassen dürfen aber das ohne Hilfe gar nicht können, weil sie beispielsweise im Rollstuhl sitzen? Könnten sie nicht hinaus begleitet werden? Und da ist die Antwort angesichts der großen Zahl der auf Hilfe zur Mobilität angewiesenen Bewohnenden leider eindeutig. Das schaffen wir nicht und in der derzeitigen Sitaution schon gar nicht. Was wir uns vorgenommen haben und auch hinbekommen, ist denjenigen die dieses möchten, einen Aufenhalt im Garten zu ermöglichen und dies gilt auch für das Gartenviertel. Eine Begleitung aus der Deinerlinde heraus würde uns absolut überfordern.
Immerhin kann man Hoffnung haben, dass nach der Testung am Dienstag und dem Vorliegen der Ergebnisse am Donnerstag, das Besuchsverbot zumindest in Teilen wieder aufgehoben wird. Bis dahin gilt das Angbot des Begleitenden Dienstes weiterhin, bei Telefonkontakten und beim Skypen zu helfen. Erreichbar sind wir unter der Nummer 05561/935179
Freitag, 30.4.2021
13.30 Uhr
Es gibt tatsächlich einmal nichts Neues zu berichten und das ist genaugenommen ja eher eine gute Nachricht in diesen Tagen. Nun gilt es, die Zeit bis zur nachsten PCR-Testung am Dienstag zu überbrücken. Dem Quarantänebereich Gartenviertel ist am Wochenende eine Mitarbeiterin des Begleitenden Dienstes und ab kommender Woche eine weitere zugeordnet, die nur dort arbeiten und den Wohnbereich auch nur über die Terasse betreten und verlassen und das ihre tun werden, um die Quarantäne so erträglich wie möglich zu machen.
Die Mitarbeiterinnen der Pflege und der Hauswirtschaft leisten in diesen Tagen außergewöhnliches und dies mit Umsicht und Ruhe. Ihrer großen Leistungsbereitschaft ist es zu verdanken, dass die Dienste besetzt werden können, unter Verzicht auf geplante Urlaube und freie Tage. Anders gesagt: Die Gemeinschaft der Deinerlinde – Mitarbeitende und Bewohnende – ist gewillt, der Situation zu trotzen!
Donnerstag, 29.4.2021
15.00 Uhr
Der Stand:
Die Quarantäne für das Blumenhaus ist aufgehoben, lediglich zwei Bewohner verbleiben in Isolation. Das bedeutet, die Bewohnenden des Blumenhauses können sich im Wohnbereich und im Garten am Fischteich nach Belieben bewegen und wenn sie möchten, unter Einhaltung der für alle Bürger geltenden Bedingungen, auch das Haus verlassen.
Die Bewohnenden des Gartenviertels sind in Quarantäne. Eine Mitarbeiterin des Begleitenden Dienstes sorgt aber gerne dafür, dass sie im Bauerngarten „Frischluft“ tanken können.
Für das ganze Haus gilt weiterhin, dass keine Besuche empfangen werden können, die Mitarbeitenden bereichsbezogen arbeiten und die Bewohnenden nicht die anderen Wohnbereiche aufsuchen sollen.
Erfreulich auch, dass wir endlich erreichen konnten, dass kommende Woche alle noch ungetesteten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der anderen Wohnbereiche mit PCR-Tests getestet werden.
Mittwoch, 28.4.2021
18.00 Uhr
Und es gibt immer noch aktuelleres: Das Gesundheitsamt hat eben entschieden, dass das Blumenhaus zunächst doch in Quarantäne bleibt und will die Situation morgen neu bewerten.
17.30 Uhr
Die Ergebinsse der 118 PCR-Tests liegen vor. Bei zweien der drei isolierten Bewohnenden ist die Infektion im Test noch nachweisbar, so dass die Isolation noch aufrechterhalten werden muss, bei einer Bewohnerin kann sie aufgehoben werden. Auch die Quarantäne für die anderen Bewohnenden des Blumenhauses ist aufgehoben. Das wäre dann eher die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass bei fünf Bewohnenden und zwei Mitarbeitenden des Gartenviertels der PCR-Test positiv anschlug und nun somit das Gartenviertel vom Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt wurde. Und auch in diesem Fall gilt: Alle betroffenen Bewohnenden sind zweifach geimpft und es liegt der volle Impfschutz vor, alle sind nicht erkrankt, sondern symptomlos. Das Besuchsverbot für das ganze Haus muss aber leider aufrechterhalten werden.
Dienstag, 27.4.2021
An dieser Stelle berichten wir nun schon seit Tagen über den Sachstand und über den gibt es nichts Neues zu berichten. Wir haben heute Abend die nächste Testung, von der wir erhoffen, dass es eine „Frei-Testung“ wird und deren Ergebnis wir am Donnerstag erwarten. Immerhin werden heute erfreulich viele Testungen durchgeführt, 118 an der Zahl!
Die Frage ist ja aber auch, wie es den Bewohnern und Bewohnerinnen in dieser Situation geht. Davon habe ich mir gestern ein recht umfassendes Bild machen können, als ich jeden, der es kognitiv verstehen konnte, über die Situation informierte.
Was ich nicht fand war Angst, sondern in Varianten fast immer diesen Satz: „Na Gott sei Dank sind wir geimpft.“ Auch das Besuchsverbot löste nicht die von mir gefürchtete Traurigkeit aus, sondern die pandemieerprobten Bewohnenden nahmen es noch recht gelassen: „Hoffentlich dauert das nicht wieder so lange.“ Was mir jedoch am häufigsten begegnete war Unverständnis und sogar Ärger, dass sich nicht alle, die die Möglichkeit gehabt hätten, sich haben impfen lassen.
Aber Ärger ist unter allen in dieser Situation denkbaren Gefühlen ganz bestimmt das „gesündeste“.
Montag, 26.4.2021
17.00 Uhr
Das Gesundheitsamt hat entschieden, die morgige PCR-Testung auszuweiten, das Haus aber nicht gänzlich zu testen. Auf Grund der hohen Impfquote in der Deinerlinde sieht das Gesundheitsamt ausdrücklich keine Gefahr eines allgemeinen Ausbruches, da mögliche Infektionsketten an den Geimpften jeweils enden würden und somit im Prinzip in der Deinerlinde eine Herdenimmunität gegeben sei.
Bis zum Ergebnis der morgigen Testung arbeiten die Mitarbeitenden nur wohnbereichsbezogen und nicht übergreifend und auch die Bewohnern und Bewohner sind gebeten sich vorübergehend nur im eigenen Wohnbereich und dem dazugehörigen Garten aufzuhalten. Eine Quarantäne gilt aber weiterhin nur für das Blumenhaus und wir hoffen zudem sehr, dass diese nach der morgigen Testung aufgehoben wird. Das restliche Haus ist jedoch nicht unter Quarantäne, so dass die dort wohnenden Bewohnenden das Haus nach wie vor verlassen dürfen. Im ganzen Haus kann allerdings weiterhin kein Besuch empfangen werden.
10.30 Uhr
Während wir bis gestern hofften, dass die Quarantäne ein Ende finden würde, gab es heute morgen erneut bei einer Mitarbeiterin ein positives Testergebnis in unserem Schnelltest und es steht zu befürchten, dass sich dieses auch im PCR-Test betätigen wird. Somit ist das Haus in Absprache mit dem Gesundheitsamt erneut geschlossen und es können keine Besuche empfangen werden. Wir werden umgehend alle Bewohner und Bewohnerinnen erneut mit Schnelltests testen. Wir hoffen vor allem aber, dass das Gesundheitsamt unserer schon mehrfach vergeblich geäußerten Bitte nun nachkommt und einmal alle Mitarbeitenden und Bewohnenden mit einem PCR-Test testet. Im Laufe des Tages werden wir Sie an dieser Stelle über den Stand der Dinge informieren.
Sonntag, 25.4.2021
Die inzwischen gut etablierte „Frischluftrunde“ aus quarantänisierten Blumenhausbewohnenden war auch heute wieder am Fischteich und hofft auf das baldige Ende der Quarantäne und zählt die Tage bis zum erneuten und dann hoffentlich letzten PCR-Test am Dienstag.
Samstag, 24.4.2021
Auch heute haben alle, die Lust hatten, den Garten am Fischteich bei zugegebenermaßen mäßigen Temperaturen zu nutzen gewusst. Und dabei auch neue Erkenntnisse gewonnen: „Das ist ja so schön hier. Diese Nachmittage am Fischteich sollten wir auch nach der Quarantäne beibehalten“, fand eine Bewohnerin. Nur zu gern!
Freitag, 23.4.2021
Na immerhin: Das Gesundheitsamt hat zugestimmt, dass die Bewohner und Bewohnerinnen, die sich trotz negativem PCR-Test derzeit noch in Quarantäne befinden, zumindest den Garten am Fischteich aufsuchen dürfen und so haben wir seit gestern Nachmittag „Frischlufttanken“ im Angebot und werden das nun auch jeden Nachmittag allen anbieten.
Donnerstag, 22.4.2021
Die vollständigen Ergebnisse der PCR-Test liegen nun vor. Erfreulicherweise sind keine weiteren positiven Tests bei den Bewohnenden hinzugekommen, leider jedoch bei drei Mitarbeitenden, so dass die Quarantäne bis kommende Woche weiter aufrecht erhalten wird. Kommenden Dienstag wird es dann eine erneute Testung aller Mitarbeitenden und Bewohnenden des Blumenhauses geben und wir hoffen, dass dann die Quarantäne endgültig ein Ende haben wird.
Mittwoch, 21.4.2021
Stand 17.45 Uhr
Mit guten Nachrichten soll man nicht hinterm Berg halten. Dank der Nutzung der Corona-Warn-App ist es möglich, Testergebnisse unmittelbar nach erfolgter abgeschlossener Labordiagnose zu bekommen und so purzeln gerade weitere Testergebnisse von Mitarbeitenden herein. Weitere fünf Mitarbeitende haben ihr negatives Ergebnis nun nach einer Woche zum zweiten Mal bestätigt bekommen.
Stand 17.15 Uhr
Eigentlich hatten wir gehofft, Ihnen noch heute die Ergebnisse der PCR-Kontrolltestung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sowie der Bewohner und Bewohnerinnen des Blumenhauses mitteilen zu können. Leider liegt zur Stunde erst ein Laborergebnis vor, das wie erhofft negativ ist. So können wir also noch keine Aussage machen, wie lange die Quarantäne des Blumenhauses seitens des Gesundheitsamtes aufrechterhalten wird. Wir hoffen morgen etwas schlauer zu sein und halten Sie hier wie immer auf dem Laufenden.
Dienstag, 20.4.2021
Aktualisierung 13.45 Uhr: Ab dem morgigen Mittwoch, dem 21.4., ist das generelle Besuchsverbot aufgehoben und gilt dann gemäß der Entscheidung des Gesundheitsamtes nur noch für den Wohnbereich Blumenhaus.
Wie auf dieser Seite (siehe Text vom Sonntag) berichtet, bieten Impfungen einen in jeder Hinsicht hohen Schutz. Deshalb sieht die niedersächsische Coronaverordnung nun auch Erleichterungen bei Besuchen von Geimpften in Alten- und Pflegeheimen vor. Sobald wieder Besuche im ganzen Haus möglich sein werden – und das möge hoffentlich bald sein – gilt: Bei Vorliegen des vollständigen Impfschutzes, bei den derzeit gebräuchlichen Impfstoffen also ab Tag 15 nach der Zweitimpfung, müssen Geimpfe keinen Test mehr beim Betreten des Hauses vorweisen. Besuchende legen praktischerweise einmal ihren Impfpass vor, das Vorliegen des vollständigen Impfschutzes wird dokumentiert und von da an reicht die Vorlage des Personalausweises, um das Haus betreten zu können.
Montag, 19.4.2021
Unserer Einschätzung nach wird das derzeitige vom Gesundheitsamt erlassene Besuchsverbot bis zum Vorliegen der Ergebnisse der morgen anstehenden PCR-Testungen des Gesundheitsamtes bestehen bleiben. Da vor Mittwoch keine Ergebnisse vorliegen können, wäre der früheste Zeitpunkt zur Aufhebung des Besuchsverbotes vermutlich der Donnerstag. Bis dahin werden wir daran arbeiten, unsere Besuchs- und Hygieneregelungen an die seit heute gültige neue Coronaverordnung des Landes Niedersachsen und die neuesten Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes anzupassen. Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Sonntag, 18.4.2021
Ein ruhiger Tag in der Deinerlinde. Gelegenheit ein paar erklärende Hinweise des Robert-Koch-Institutes zur Verfügung zu stellen. Immer wieder liest man in gewissen Zeitungen sensationell klingende Schlagzeilen, wie „Infiziert trotz zweiter Impfung!“ So als hätte jemals jemand behauptet, dass dieses nicht möglich sei. Das es möglich ist, erleben wir ja auch gerade. Entscheidend ist die folgende gut belegte Analyse des Robert-Koch-Institutes:
Ab Tag 15 nach der Zweitimpfung, gibt es so gut wie kein Risiko mehr bei Infektion schwer zu erkranken oder gar ins Krankenhaus zu müssen. Und seit einigen Wochen gibt das RKI zudem auch diese Einschätzung zur Infektiosität ab: „Aus Public-Health-Sicht erscheint das Risiko einer Virusübertragung durch Impfung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen. “ … „Weitere Daten belegen, dass selbst bei Menschen, die trotz Impfung PCR-positiv werden, die Viruslast signifikant reduziert wird … und weniger lange anhält. „
Deshalb an dieser Stelle auch der Apell: Lassen Sie sich impfen, zu ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen!
Einen gesegneten Sonntag,
Volker Lemke
Samstag, 17.4.2021
Die postiv getesteten doppelt geimpten Bewohner haben weiterhin keine Erkrankungssymptome, harren allerdings ungeduldig der Aufhebung ihrer Isolation.
Auf Grund der heute veröffentlichten neuen niedersächischen Coronaverordnung, die am Montag in Kraft treten wird und über die Sie sicherlich dann auch in Ihrer Zeitung lesen werden, werden wir rechtskonform unsere Besucherregelungen anpassen. Da aber derzeit die Besuchsregelung ohnehin ausgesetzt ist, haben wir ausnahmsweise mal etwas Zeit dafür und können die Anpassung der Prozesse in Ruhe vornehmen. Wir werden sie dann kommende Woche an dieser Stelle informieren und wünschen zunächst mal ein schönes Wochenende.
Freitag, 16.4.2021
Das Besuchsverbot muss leider weiterhin aufrechterhalten werden, da die PCR-Tests bei drei symptomlosen und nicht erkrankten Bewohnern und Bewohnerinnen und bei einem ebenfalls symptomlosen und nicht erkrankten Mitarbeiter positiv ausfielen. Wir sind weiterhin mehr als froh, dass ausnahmslos alle Bewohner und Bewohnerinnen des betroffenen Wohnbereiches ihre schützende Zweitimpfung vor deutlich mehr als zwei Wochen erhalten haben. Die Entscheidung über ein Ende des Besuchsverbotes obliegt dem Gesundheitsamt, wird aber unsererseits kaum vor Mittwoch erwartet.
Donnerstag, 15.4.2021
Falls Angehörige die Hilfe des Begleitenden Dienstes in Anspruch nehmen möchten, um telefonischen Kontakt oder Kontakt via Skype mit Bewohnern und Bewohnerinnen aufzunehmen, rufen Sie uns einfach an. Tel.: 05561/935179
Ansonsten hoffen wir nach dem gestrigen PCR-Test für alle Bewohner und Bewohnerinnen des betroffenen Wohnbereichs und alle Mitarbeiterrund Mitarbeiterinnen, die dort arbeiten oder gearbeitet haben, auf schnelle Ergebnisse und baldige Möglichkeit das Besuchsverbot aufzuheben.
Mittwoch, 14.04.2021
Hier der gestern versprochene Nachtrag zur Päckchenübergabe: Zu den auch sonst üblichen Besuchszeiten können Päckchen für Bewohnende am Eingang abgegeben werden. Über die Dauer des sich aus der niedersächischen Coronaverordnung ergebenden Besuchverbotes können wir leider noch keine Auskunft geben, da Entscheidungen darüber der Öffentliche Gesundheitsdienst zu treffen hat.
Dienstag, 13.04.2021 – aktualisiert 17.15 Uhr
Bei einer nicht geimpften Bewohnerin, die kürzlich in das Haus gezogen ist, fiel ein durchgeführter PCR-Test positiv aus. Die Bewohnerin hat aber nach Einzug ihr Zimmer nicht verlassen und auch keinen Kontakt zu anderen Bewohnern und Bewohnerinnen gehabt. Zudem sind außer ihr im betroffenen Wohnbereich ausnahmslos alle anderen Bewohner und Bewohnerinnen zweifach geimpft.
Drei Mitarbeitende, die sie pflegerisch versorgt haben, sind vorsorglich in Quarantäne geschickt worden. Alle Mitarbeitenden des Hauses und alle Bewohner und Bewohnerinnen sind heute Nachmittag vorsorglich nochmals getestet worden. Alle diese Tests waren negativ. Zusätzlich werden morgen nochmals alle Bewohner und Bewohnerinnen des Wohnbereichs und alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die dort arbeiten, einem erneuten PCR-Test unterzogen.
Zur Sicherheit der Besucher und Besucherinnen des Hauses müssen Besuche zunächst unterbleiben. Die Möglichkeit der Übergabe von Päckchen für die Bewohner und Bewohnerinnen werden wir morgen ausarbeiten und an dieser Stelle bekanntgeben, da wir davon ausgehen, dass wir diese Sicherheitsmaßnahmen noch für einige Zeit werden aufrechterhalten müssen.
Bis dahin halten wir Sie an dieser Stelle täglich auf dem Laufenden.
Im Auftrag des Leitungsteams
Volker Lemke
Montag, 29.03.2021
Gemäß der angepassten niedersächischen Coronaverordnung, gültig ab 29.03.2021 und der derzeit im Landkreis Northeim gegebenen Inzidenz, können unsere Bewohner und Bewohnerinnen Besuch von bis zu zwei Personen empfangen, sofern diese aus einem Haushalt stammen.
Mittwoch, 10.03.2021
17.00 Uhr. Durchgeimpft!
Montag, 08.03.2021
Aktuelle Informationen zur Zweitimpfung der Bewohner und Bewohnerinnen: Stand 14.00 Uhr
Nachdem uns noch am Vormittag der morgige Dienstag als Tag der Zweitimpfung bestätigt wurde, erreichte und heute Mittag die Nachricht, dass die Zweitimpfung auf Mittwoch den 10.3. verschoben wird.
Besuchsregelungen ab dem 08.03.2021
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit seinem Erlass vom 3.12.2020 hat das Niedersächsische Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegt, dass und wie die Niedersächsische Coronaverordnung auf Pflegeheime anzuwenden ist. Gemäß der Verordnung in der Fassung vom 7.3.2021, die ab Montag, 08.03.2021 gültig wird, gilt auf Grund von
„§ 2 (1), Eine Zusammenkunft von Personen ist mit höchstens fünf Personen zulässig, die insgesamt höchstens zwei Haushalten angehören dürfen, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten.“
Unbedingte Voraussetzung von Besuchen angesichts der derzeit durchschnittlich gegebenen Inzidenz
Besucher und Besucherinnen sowie Dienstleistende können das Haus nur betreten, wenn sie eine Bescheinigung über einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter als 36 Stunden ist, unabhängig davon, ob dieser Test im Deinerlinde-Testzentrum oder anderswo durchgeführt wurde.
Das Testzentrum ist in der Woche von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. An den Wochenenden ist es von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Die Testungen sind weiterhin kostenlos.
Gemäß der Niedersächsischen Coronaverordnung gelten beim Betreten des Hauses die Abstandregel und die Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
Besuchszeiten sind von 9.00 bis 12.o0 Uhr und von 14.30 bis 17.30 Uhr.
Gemeinsame Verantwortung
Abstand, Mund-Nasenbedeckung und Testung bieten zwar einen erhöhten Schutz, sind aber keine Garantie, dass es nicht doch zur Gefahr einer Infektion kommen kann. Deshalb kommt es darüber hinaus auf das Verantwortungsbewusstsein aller an, dafür Sorge zu tragen, dass die Gefahr soweit es irgend geht minimiert wird, z. B. dadurch, dass gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes auch in den Bewohnerzimmern auf Abstand geachtet wird, die Mund-Nasenbedeckung getragen wird, nicht zu viele Besuchende gleichzeitig im Zimmer sind und gelüftet wird. Angesichts der Größe der Bewohnerzimmer halten wir den zeitgleichen Besuch von zwei Personen für die absolute Obergrenze, die zu übertreten uns unvernünftig erscheint.
Zur Verantwortung jedes Besuchenden gilt unbedingt auch die Selbstprüfung: Habe ich vielleicht Anzeichen für Symptome, habe ich beruflich oder privat so viele Kontakte, dass ein Besuch nicht angeraten erscheint, lassen sich Besuche mit der Familie Risiko minimierend absprechen und verteilen?
Dreistufigkeit
Je nach Einschätzung der aktuellen Infektionsdynamik und der konkreten Gefahrensituation für die Bewohner und Bewohnerinnen sieht das Besuchskonzept drei Stufen vor. Stufe eins stellt das vorläufig reguläre Besuchskonzept dar. In Stufe zwei ist die Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 36 Stunden sein darf für Besuchende, wie für Dienstleistende, vorgesehen. Sollte es notwendig sein Covid-19-Verdachtsfälle durch Reihentestungen auszuschließen, kann als dritte mögliche Stufe zeitlich begrenzt die Besuchsregelung für einzelne Wohnbereiche oder das ganze Haus ausgesetzt werden.
Samstag, 13.02.
Nach den letzten Informationen, die uns erreichten, sollen am kommenden Dienstag, dem 16.2., auch in der Deinerlinde endlich die Impfungen gegen Covid-19 erfolgen.
Die Bewohner und Bewohnerinnen bitten wir an diesem Tag, abgesehen von den Mahlzeiten, solange in ihren Zimmern zu bleiben, bis das Impf-Team sie aufgesucht hat.
Von Besuchen an diesem Tag bitten wir abzusehen, sofern nicht Bevollmächtigte im Rahmen ihrer Vollmacht das Gespräch mit dem Impfarzt suchen möchten.
Montag, 08.02.
Besucher und Besucherinnen werden gebeten, sich täglich vor Betreten des Hauses testen zu lassen, um das Ihre dazu beizutragen, dass das Ziel erreicht wird: Keinen Covid-19-Ausbruch in der Deinerlinde, so kurz vor den erhofften Impfungen!
Donnerstag, 14.01.2021
Impfungen
Noch wissen wir nicht, wann in der Deinerlinde die Impfungen beginnen werden, aber haben Grund zur Hoffnung, dass sie bald beginnen könnten, sobald wir eine neue Hürde überwunden haben, die sich aktuell ergeben hat. Heute morgen erreichte uns die Nachricht, dass das Robert-Koch-Institut am 11. Januar eine neue „Impfeinwilligungserklärung“ und ein neues „Impfaufklärungsblatt“ erarbeitet hat, in denen neben dem Impfstoff von Biontech/Pfizer auch der neue Impfstoff der Firma Moderna aufgeführt wird.
Auch wenn wir weiterhin davon ausgehen, dass in der Deinerlinde mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft werden wird, sind die alten und uns vorliegenden unterschriebenen Impfeinwilligungserklärungen und Impfaufklärungsblätter somit hinfällig.
Voraussetzung für eine Impfung ist ab jetzt also, dass alle Bewohnenden oder stellvertretend deren Bevollmächtigte diese Dokumente erneut ausfüllen! Deshalb werden wir heute alle Bewohnenden, die noch für sich selber entscheiden können, aufsuchen, um diese Unterschriften einzuholen. Ebenso geht heute noch die Post an die Bevollmächtigten hinaus, mit der dringenden Bitte, diese Dokumente umgehend an uns zurückzuleiten, damit wir erneut an das Impfzentrum melden können, dass wir wieder impfbereit sind. Liegen diese Dokumente nicht vor, kann nicht geimpft werden!
Ebenso haben wir heute erfahren, dass das ganze Prozedere vor der Impfung mit der zweiten Impfdosis dann nochmals wiederholt werden muss. Mit der Organisation dieser Prozesses werden wir uns beschäftigen, sobald wir hoffentlich bald ersteinmal die erste Dosis erhalten haben.
Testungen
Die Anzahl der Neuinfektionen im Landkreis Northeim ist derzeit so hoch, wie noch nie seit Beginn der Pandemie und scheint offensichtlich weiter zuzunehmen. Wir befinden uns sozusagen im Wettlauf zwischen wachsender Virusgefahr und wirksamen Impfschutz. Deshalb gilt ab dem morgigen Freitag, dem 15.1., erneut die zweite Stufe unsere Corona-Prävention und es ist beim Betreten des Hauses wieder notwendig einen tagesaktuellen Antikörper-Schnelltest vorweisen zu können. Auch wenn diese Testungen lästig sind: so kurz vor dem Ziel – der Impfung – wollen wir nicht noch scheitern und einen Covid-19-Ausbruch in der Deinerlinde erleben!
Freitag, 8.1.2021
Besuchsregelungen ab dem 10.1.2021 (Änderungen sind rot unterlegt)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit seinem Erlass vom 3.12. 2020 hat das Niedersächsische Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegt, dass und wie die Niedersächsische Coronaverordnung auf Pflegeheime anzuwenden ist. Gemäß der Verordnung in der Fassung vom 8.1.2021, die ab Sonntag, 10.1.2021 gültig wird, gilt auf Grund von
§ 6 (1) „Private Zusammenkünfte (Anmerkung: Besuche) in der eigenen Wohnung (Anmerkung: Bewohnendenzimmer) … sind als Einzelperson (Anmerkung: Bewohner) mit mehreren Personen (Anmerkung: Besuchende) aus einem gemeinsamen Hausstand zulässig.“
Vereinfacht ausgedrückt: Unserer Bewohner und Bewohnerinnen dürfen nur dann von mehr als einer Person Besuch empfangen, wenn diese Personen aus einem gemeinsamen Hausstand kommen. Verwandtschaftliche Beziehungen begründen, anders als in der Vorgängerversion, keine Außnahmen von dieser Regel! Es gilt nur noch und allein das Prinzip des gemeinsamen Hausstandes.
Unbedingte Voraussetzung von Besuchen
Besucher und Besucherinnen sowie Dienstleistende können das Haus nur betreten, wenn sie eine Bescheinigung über einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist, unabhängig davon, ob dieser Test im Deinerlinde-Testzentrum oder anderswo durchgeführt wurde.
Das Testzentrum ist in der Woche von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. An den Wochenenden ist es von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Die Testungen sind weiterhin kostenlos.
Gemäß der Niedersächsischen Coronaverordnung gelten beim Betreten des Hauses die Abstandregel und die Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
Besuchszeiten sind von 9.00 bis 12.o0 Uhr und von 14.30 bis 17.30 Uhr.
Gemeinsame Verantwortung
Abstand, Mund-Nasenbedeckung und Testung bieten zwar einen erhöhten Schutz, sind aber keine Garantie, dass es nicht doch zur Gefahr einer Infektion kommen kann. Deshalb kommt es darüber hinaus auf das Verantwortungsbewusstsein aller an, dafür Sorge zu tragen, dass die Gefahr soweit es irgend geht minimiert wird, z. B. dadurch, dass gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes auch in den Bewohnerzimmern auf Abstand geachtet wird, die Mund-Nasenbedeckung getragen wird, nicht zu viele Besuchende gleichzeitig im Zimmer sind und gelüftet wird. Angesichts der Größe der Bewohnerzimmer halten wir den zeitgleichen Besuch von zwei Personen für die absolute Obergrenze, die zu übertreten uns unvernünftig erscheint.
Zur Verantwortung jedes Besuchenden gilt unbedingt auch die Selbstprüfung: Habe ich vielleicht Anzeichen für Symptome, habe ich beruflich oder privat so viele Kontakte, dass ein Besuch nicht angeraten erscheint, lassen sich Besuche mit der Familie Risiko minimierend absprechen und verteilen?
Dreistufigkeit
Je nach Einschätzung der aktuellen Infektionsdynamik und der konkreten Gefahrensituation für die Bewohner und Bewohnerinnen sieht das Besuchskonzept drei Stufen vor. Stufe eins stellt das vorläufig reguläre Besuchskonzept dar. In Stufe zwei ist die Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf für Besuchende, wie für Dienstleistende, vorgesehen. Sollte es notwendig sein Covid-19-Verdachtsfälle durch Reihentestungen auszuschließen, kann als dritte mögliche Stufe zeitlich begrenzt die Besuchsregelung für einzelne Wohnbereiche oder das ganze Haus ausgesetzt werden.
Dienstag, 22.12.
Die Deinerlinde macht sich startklar für die Impfungen.
Zum Stand der Vorbereitungen für die Impfungen gegen Covid-19 stehen Ihnen am 24. und 25.12. Volker Lemke und am 27.12. Elke Volger für Gespräche zur Verfügung.
Donnerstag, 18.12.
Besuchskonzept ab dem 18.12. 2020 und besondere Besuchsregelungen für die Weihnachtstage
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit seinem Erlass vom 3.12. 2020 hat das Niedersächsische Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegt, dass und wie die Niedersächsische Coronaverordnung auf Pflegeheime anzuwenden ist. Demnach sind Besuche auf den Bewohnerzimmern, sofern es sich nicht um Doppelzimmer handelt, auch für mehr als einen Besuchenden pro Bewohnenden zeitgleich möglich, gemäß der Maßgaben der §§ 2 und 6 der Corona-Verordnung.
Unbedingte Voraussetzung von Besuchen
Besucher und Besucherinnen sowie Dienstleistende können das Haus nur betreten, wenn sie eine Bescheinigung über einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist, unabhängig davon, ob dieser Test im Deinerlinde-Testzentrum oder anderswo durchgeführt wurde.
Das Testzentrum ist in der Woche von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. An den Wochenenden ist es von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Angesichts des an den Weihnachtstagen zu erwartenden, erhöhten Besuchsaufkommens gilt ab dem 24.12., dass eine vom jeweils selben Tag stammende Testbescheinigung vorliegen muss.
Vom 24. bis zum 27.12. steht das Testzentrum von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung.
Die Testungen sind weiterhin kostenlos.
Gemäß der Niedersächsischen Coronaverordnung gelten beim Betreten des Hauses die Abstandregel und die Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
Besuchszeiten sind von 9.00 bis 12.o0 Uhr und von 14.30 bis 17.30 Uhr.
Gemeinsame Verantwortung
Abstand, Mund-Nasenbedeckung und Testung bieten zwar einen erhöhten Schutz, sind aber keine Garantie, dass es nicht doch zur Gefahr einer Infektion kommen kann. Deshalb kommt es darüber hinaus auf das Verantwortungsbewusstsein aller an, dafür Sorge zu tragen, dass die Gefahr soweit es irgend geht minimiert wird, z. B. dadurch, dass gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes auch in den Bewohnerzimmern auf Abstand geachtet wird, die Mund-Nasenbedeckung getragen wird, nicht zu viele Besuchende gleichzeitig im Zimmer sind und gelüftet wird. Angesichts der Größe der Bewohnerzimmer halten wir den zeitgleichen Besuch von zwei Personen für die absolute Obergrenze, die zu übertreten uns unvernünftig erscheint.
Bezüglich der Weihnachtstage raten wir unseren Bewohnern und Bewohnerinnen, nicht zu Familienbesuchen das Haus zu verlassen, sondern stattdessen Besucher in der Deinerlinde zu empfangen und damit den hohen Sicherheitsstandard zu nutzen, den unser Testzentrum für Besuche schafft. Sollten Sie doch zu Familienbesuchen das Haus verlassen, bitten wir sie, sich am dritten Tag danach vorsorglich im Testzentrum testen zu lassen.
Zur Verantwortung jedes Besuchenden gilt unbedingt auch die Selbstprüfung: Habe ich vielleicht Anzeichen für Symptome, habe ich beruflich oder privat so viele Kontakte, dass ein Besuch nicht angeraten erscheint, lassen sich Besuche mit der Familie Risiko minimierend absprechen und verteilen?
Das Licht am Ende des Tunnels sehen wir alle. Tun wir deshalb auch alles dafür, dass wir nicht noch kurz vor Tunnelende scheitern!
Dreistufigkeit
Je nach Einschätzung der aktuellen Infektionsdynamik und der konkreten Gefahrensituation für die Bewohner und Bewohnerinnen sieht das Besuchskonzept drei Stufen vor. Stufe eins stellt das vorläufig reguläre Besuchskonzept dar. In Stufe zwei ist eine tagesaktuelle Testung für Besuchende, wie für Dienstleistende vorgesehen, so wie oben beschrieben derzeit für die Weihnachtsfeiertage. Sollte es notwendig sein Covid-19-Verdachtsfälle durch Reihentestungen auszuschließen, kann als dritte mögliche Stufe zeitlich begrenzt die Besuchsregelung für einzelne Wohnbereiche oder das ganze Haus ausgesetzt werden.
Dienstag, 1.12.
Erweiterung des Testkonzeptes
Kurz vor dem Ziel, nämlich dass alle gesund durch die Pandemie kommen, wächst einerseits die Hoffnung auf baldige Impfung und steigt andererseits die Sorge, denn die Zahl der Neuinfektionen bleibt im Landkreis Northeim, wie auch bundesweit, auf erschreckend hohem Niveau.
Deshalb sind wir glücklich, unser Testkonzept nochmals erweitern zu können. Das provisorische Testzentrum im Café endet heute und ab dem morgigen Mittwoch nehmen wir unser ständiges Testzentrum im Testcontainer neben dem Eingang in Betrieb. Ab dann gilt: Alle, die das Haus betreten möchten, müssen einen Test vorweisen, der nicht älter als eine Woche ist. Lediglich für Ärzte, die ihren eigenen Hygienemaßnahmen folgen, ist ein Nachweis des erfolgten Testes nicht notwendig. Das wöchentliche Testen bleibt nach wie vor kostenlos, aber anders als bislang muss nach der Testung mit dem Betreten des Hauses bis zum Vorliegen des Testergebnisses gewartet werden.
Wir hoffen zudem, bald weitere Testkapazitäten vorhalten zu können, so dass dann auch eine regelmäßige Testung jeden vierten Tag möglich sein würde – also zwei Mal in der Woche.
Um an den Weihnachtsfeiertagen dem Bedürfnis als Familie zusammenkommen zu können, Rechnung zu tragen, planen wir ab dem 24.12. grundsätzlich täglich jeden Besuchenden zu testen, der ins Haus kommt, so dass wir auch den gleichzeitigen Besuch von bis zu drei Personen bei unseren Bewohnern und Bewohnerinnen möglich machen könnten.
Genaueres zu den organisatorischen Abläufen an den Weihnachtstagen erfahren Sie, wie gewohnt, rechtzeitig an dieser Stelle.
Das Testzentrum ist derzeit von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr und Sonnabend und Sonntag von 14.30 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Mittwoch, 23.11.
In der Süddeutschen Zeitung vom heutigen Tage war über deren Recherche zur Corona-Lage in Pflegeheimen besorgniserregendes zu lesen. Bundesweit gibt es in etwa 10 % der Heime ganz aktuell Corona-Fälle. Und nur 5 % der Pflegeheime sehen sich derzeit in der Lage mit Antigentest ansatzweise das Geschehen zu kontrollieren, um so den weiteren Eintrag von Infektionen zu verhindern.
Umso erfreulicher, dass die Deinerlinde mit dem heutigen Tag in der Lage ist, von nun an mindestens einmal in der Woche kostenlos alle zu testen, die das Haus betreten und bei anlassbezogenem Bedarf auch öfter. Bewohner und Bewohnerinnen können sich zudem ohnehin jederzeit testen lassen.
Derzeit ist im Café und demnächst in einem Container vor dem Haus ein Testzentrum aufgebaut. Dort erfolgt der Test mittels eines Nasenabstriches und liefert binnen 15 Minuten ein Ergebnis.
Das Testzentrum ist von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr und Sonnabend und Sonntag von 14.30 bis 17.00 Uhr geöffnet. Eine Ausweitung der Testzeiten an den Wochenenden wird angestrebt.
Um auch an den Weihnachtsfeiertagen größtmögliche Sicherheit gewährleisten zu können, arbeiten wir zudem daran, das Testzentrum auch über alle Feiertage geöffnet zu halten.
Der Aufbau des Testzentrums, genauer gesagt das Einholen der notwendigen Genehmigungen, hat uns mehr Zeit und Kraft gekostet, als wir uns hätten träumen lassen und als wir es uns gewünscht haben. Um so glücklicher sind wir, dass wir nun in dieser so brisanten Zeit hoher Ansteckungsraten die Möglichkeit haben, den Schutz unserer Bewohner und Bewohnerinnen deutlich zu erhöhen.
Neben dem Tragen von Masken und dem Halten von Abstand ist der regelmäßige Test vor Betreten des Hauses nun die dritte Möglichkeit für alle, die im Haus arbeiten oder es besuchen, um ihren Beitrag zu dem zu leisten, was wir alle sehnlichst wünschen: Kein Covid-19-Ausbruch in der Deinerlinde verbunden mit all dem Leid zu dem das unweigerlich führen würde. Die Zeit bis zu einer Impfung ist vielleicht nicht mehr weit, die Gefahr einer Ansteckung aber auch so groß wie noch nie zu vor in dieser Pandemie. Lassen Sie uns in diesen entscheidenden Tagen deshalb in unserer Sorgsamkeit gewissenhafter sein denn je, um das Ziel zu erreichen und es nicht auf den „letzten Metern“ zu verspielen: Unbeschadet durch diese Pandemie zu kommen!
Freitag, 13.11.2020
Zwei gute Nachrichten: Die Deinerlinde ist gesund, munter und bislang immer noch coronafrei. Und damit das so bleibt, und das ist die zweite gute Nachricht, werden wir ab kommenden Dienstag beginnen können, regelmäßig alle Mitarbeitenden mit Antigen-Tests auf Covid-19 zu testen. Sehr bald hoffen wir, dieses Angebot auch auf alle Besuchenden und unsere Dienstleister ausweiten zu können. Im konkreten Einzel- und Bedarfsfall sprechen Sie uns aber auch vorher schon an. Ansonsten gilt wie immer: Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Donnerstag, 29.10.2020
Am heutigen Donnerstag haben wir unser Besuchskonzept mit Wirkung vom 2. November 2020 dahingehend verändert, dass dann nicht mehr zwei Personen gleichzeitig Besuche machen können, sondern nur noch eine Person. Bis auf weiteres bleibt auf Grund der bundesweit geplanten Einschränkungen der Kontakte unser Café geschlossen.
Montag, 26.10.2020
Liebe Leser und Leserinnen: Die bundesweite Entwicklung der Fallzahlen ist in höchstem Maße besorgniserregend. Im Landkreis Northeim können wir mit Blick auf die vergangenen Tage deshalb dankbar sein, dass dieser Trend sich hier bislang so noch nicht abzeichnet. Dies gilt übrigens auch für den angrenzenden Landkreis Holzminden. Es gibt aber allen Grund zu befürchten, dass dies nicht unbedingt so bleiben wird und deshalb gilt es wachsam zu sein und bereit, jederzeit auf eine wachsende Bedrohung zu reagieren. Hierbei kann jeder von uns das Seine tun.
Für Besuche in der Deinerlinde gilt aktuell folgendes:
- Besuche sind prinzipiell möglich, sofern sich streng an unser Besuchs- und Hygienekonzept gehalten wird.
- Jeder Besuchenden sollte selbstverantwortlich prüfen, ob er auf Grund seiner Kontakte im Beruf, in Freizeit und in der Familie einen guten Grund sehen könnte, Besuche von sich aus zu reduzieren.
- Wir werden die Lage täglich neu bewerten und unsere Reaktion ggf. kurzfristig über das Internet und Facebook bekanntgeben.
Freitag, 23.10.2020
Immerhin, wir haben zumindest Nachricht, dass unser Konzept zur wöchentlichen Antigen-Schnelltestung auf Covid-19 denjenigen vorliegt, die darüber zu entscheiden haben. Diese allerdings können, so erfuhren wir, derzeit noch nicht darüber entscheiden, da es bezogen auf die Bundesverordnung noch Klärungsbedarf auf Länderebene gäbe. Somit entzieht es sich also unserer Einschätzung, wann wir mit den Testungen beginnen können, jedenfalls aber nicht an diesem Wochenende und vermutlich auch noch nicht nächste Woche.
Da über das Wochenende seitens des Landkreises auch keine Zahlen zu Neuinfektionen gemeldet werden, können wir also frühestens am Montag das Infektionsgeschehen und unseren Umgang damit einschätzen. Deshalb setzen wir für das Wochenende unseren täglichen Bericht vorerst aus und melden uns an dieser Stelle am Montagnachmittag wieder. Für die umsichtige und einsichtige Kontaktreduzierung in den vergangenen eineinhalb Wochen sei an dieser Stelle aber schon mal ausdrücklich allen Angehörigen gedankt!
Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung. Ich wusste bislang nicht zu welch, wenn auch vielleicht unabsichtlich, lustigen Interviews der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, fähig ist. Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte er, „… man arbeite mit Hochdruck an einer Handreichung für ein einheitliches Besucherkonzept für Heime und wolle dieses in wenigen Wochen vorlegen.“ Leider hat mir diese elegante Formulierung in Jugendtagen nicht zur Verfügung gestanden. „Volker, Du räumst jetzt sofort Dein Zimmer auf!“ „Ja, Mutti ich arbeite mit Hochdruck daran und werde in wenigen Wochen fertig sein.“
Volker Lemke
Donnerstag, 22.10.2020
Schlechte Nachrichten für die Republik insgesamt heute Morgen: Die Infektionsdynamik hat nochmals zugenommen. Vergleichsweise gut sind deshalb die Nachrichten für den Landkreis Northeim. Zwar hat der Landkreis heute keine Zahlen veröffentlicht, aber Stand gestern und sieben Tage nach dem Bad Gandersheimer Covid-19-Ausbruch, gibt es bislang keinen erkennbaren Trend zu einem weiteren massiven Anstieg der Neuinfektionen. Da es aber nicht realistisch ist darauf zu hoffen, sich vom allgemeinen Trend abkoppeln zu können, hoffen wir umso mehr, dass wir vom Gesundheitsamt bald das OK bekommen, mit regelmäßigen Antigen-Schnelltests beginnen zu dürfen. Bis einschließlich zunächst Montag, dem 26.10., bitten wir deshalb weiterhin darum, das Besuchsaufkommen, so wie in den vergangenen Tagen, drastisch zu reduzieren und auch unser Café bleibt deshalb über das kommende Wochenende noch geschlossen.
Mittwoch, 21.10.2020
Eine Antwort auf das von uns eingereichte Testkonzept steht weiterhin aus. Hier gibt es also nichts Neues zu berichten, durchaus aber vom Backhaus-Projekt. Die dafür gekauften Fichtenstämme sind inzwischen im Sägewerk in Moringen aufgeschnitten worden und warten nun darauf, in die Deinerlinde gebracht zu werden. Und zum wiederholten Male heißt die Lösung eines Problems Friedhelm Dehne und wohnt in Dassensen. Von dort wird er sich in den nächsten Tagen mit Frontlader und Anhänger auf den Weg machen, um unser Holz zu holen, aus dem wir das Fachwerk erstellen werden.
Während Herr Meyer heute den Sockel für den Ofen bis zu halber Höhe hinauf gemauert hat, haben die Baulöwen den 160. Lehmstein fertig und zum Trocken aufgestellt. Die schlechte Nachricht dabei: Es fehlen noch 600 gleicher Art und Qualität. Aber der Winter ist genauso lang, wie der beharrliche Leistungswille unserer Senioren groß ist und findet Ausdruck in Worten wie denen von Herrn Wolter, der von „Sonderschichten“ sprach.
Dienstag, 20.10.2020
Erfreulicherweise gibt es bislang auch weiterhin keine zunehmende Infektionsdynamik im Landkreis Northeim. Wie wir aber alle aus den Medien erfahren haben, gibt es diese durchaus bezogen auf das Land Niedersachsen, wie auch alle anderen Bundesländer, so dass es uns mit Blick auf die kommenden Wochen um so dringlicher scheint, weitere präventive Maßnahmen zur Verfügung zu haben. Eine solche Maßnahme soll gemäß der Teststrategie der Bundesregierung die Möglichkeit des zukünftigen regelmäßigen wöchentlichen Testens aller Bewohner und Bewohnerinnen, aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und aller Besucher und Besucherinnen mit Antigentests sein.
Alles was wir derzeit unsererseits tun können, um die Voraussetzungen solcher Testungen zu schaffen, ist ein Testkonzept zu entwickeln und dem Gesundheitsamt des Landkreises zur Genehmigung vorzulegen. Genau dieses haben wir heute getan und hoffen nun auf Rückmeldung. Wie zeitnah wir hoffen können, eine solche Rückmeldung zu erhalten, können wir allerdings nicht sagen.
Montag, 19.10.2020
Die Zahlen des Landkreises zum Infektionsgeschehen des Wochenende liegen vor und sind zunächst einmal beruhigend. Über den Ausbruch im Bad Gandersheimer Glaubenszentrum hinaus kam es bislang nicht zu einem erkennbaren rasant steigenden Infektionsgeschehen im Landkreis.
Andererseits aber wissen wir aus dieser Corona-Pandemie, dass zwischen einer Infektion und dem Auftreten von Symptomen, wenn denn überhaupt Symptome auftreten, eine gute Woche liegen kann, in der Erkrankte wiederum unwissend andere anstecken können.
Deshalb bitten wir zu unserer Beruhigung, zu der der Bewohner und Bewohnerinnen und der sich sorgenden Angehörigen, noch für eine Woche, also bis zum 26.10., das Besuchsaufkommen drastisch zu reduzieren. Mit anderen Worten: Prüfen Sie bitte, ob ein Besuch in dieser Woche wirklich unbedingt notwendig ist und wenn nicht: Verschieben Sie ihn doch zu unserer aller Sicherheit um eine Woche.
Wir halten Sie auch in den kommenden Tagen täglich auf dem Laufenden.
Sonntag, 18.10.2020
Sonntag in der Deinerlinde. Entspannte Ruhe bei den Bewohnern und Bewohnerinnen. Gespannte Ruhe bei denen, die darauf warten, was der Montag bringen wird: Wir warten auf die Zahlen des Landkreises zum Infektionsgeschehen, um dieses einschätzen zu können. Wir warten darauf, ob sich Möglichkeiten abzeichnen Antigentests durchführen zu lassen. Wir warten auf die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die eigentlich für Freitag angekündigt war und nun doch erst Montag kommen soll. Und wir hoffen darauf, dass letztere nicht wieder einen Rattenschwanz an nicht miteinander übereinstimmenden Empfehlungen und Verfügungen der nachgeordneten Behörden nach sich zieht. Also, wie gesagt: Während wir warten sind die Bewohner ganz entspannt, so wie Friedel Reese, hier im Bild.
Samstag, 17.10.2020
Die Deinerlinde heute morgen ist ruhig und niemand wirkt beunruhigt. Für die Bemühungen die Kontakte zeitweise etwas zu reduzieren bis sich das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis besser einschätzen lässt, haben auch unserer Bewohner und Bewohnerinnen Verständnis. Leider fehlen zu einer fundierten Einschätzung, wie auch sonst an den Samstagen und Sonntagen, Meldungen des Gesundheitsamtes zu Neuinfektionen, die bislang immer erst am Montag nachgemeldet wurden. Auch auf der Internetseite des Landkreises ist bislang unter „Aktuelles“ nichts tagesaktuelles von heute zu lesen. So gehen wir also derweil unserem Tagewerk nach und schälen Kartoffeln, erstmals ausgestattet mit den neuen Dienstschürzen des Kartoffelclubs.
Freitag, 16.10.2020
Obwohl die Fallzahlen an Covid-19-Erkrankungen im Landkreis sprunghaft angestiegen sind, scheint sich das Infektionsgeschehen bislang auf das Bad-Gandersheimer Glaubenszentrum zu begrenzen. Weiterhin beobachten wir das Geschehen aufmerksam, um unsere Bewohner und Bewohnerinnen bestmöglich und angemessen schützen zu können. Deshalb bedanken wir uns auch ausdrücklich dafür, dass gestern viele Besucher und Besucherinnen unserer Bitte bis einschließlich Montag von Besuchen abzusehen so verständnisvoll gefolgt sind.
Bezüglich der Nutzung von Antigen-Tests für Bewohnende, Mitarbeitende und Besuchende haben wir bereits gestern begonnen, Ideen zur Umsetzung auf den Weg zu bringen.
Um einen Eindruck von den Problemen zu vermitteln vor denen wir dabei stehen, hier eine gemeinsame Stellungnahme der Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), des Niedersächsischen Städtetages (NST), des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) vom 14.10.2020:
„… Gesundheitsminister Jens Spahn sprach von zusätzlichen Tests in großer Millionenzahl pro Monat. Er hat aber nicht gesagt, wer diese zusätzlichen Tests durchführen soll“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, in Hannover. „Die niedersächsischen Arztpraxen konzentrieren sich auf die Testung von symptomatischen Patientinnen und Patienten. Damit sind sie bereits voll und ganz ausgelastet. …
Kritisch äußerte sich Barjenbruch auch zu dem kurzfristigen Inkrafttreten der neuen Verordnung. „Auch hier liegen zwischen der Verkündung der neuen Verordnung und dem Inkrafttreten am morgigen Donnerstag nur wenige Stunden. Das ist nicht zumutbar. So kann Versorgung nicht organisiert werden.“ Der Niedersächsische Städtetag (NST), der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund schließen sich der Kritik der KVN an. „Auch der Öffentliche Gesundheitsdienst ist nicht in der Lage die zusätzlichen asymptomatischen Tests durchzuführen …
Das Bundesgesundheitsministerium habe sich im Rahmen der Verordnung darum gedrückt, eine Zuständigkeit für den Öffentlichen Gesundheitsdienst oder die niedergelassene Ärzteschaft festzulegen. Daher sei nicht klar, wer die Tests durchzuführen hat. „
Aber wie oben schon gesagt: Wir haben Ideen zur Umsetzung und arbeiten daran.







