Besuchsregelungen der Deinerlinde

Auf der Grundlage des  Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung  vom 3.12. 2020 und der derzeit gültigen Niedersächsischen Coronaverordnung gilt für Besuche in der Deinerlinde folgendes:

  • Besuchende und Dienstleistende müssen einen Nachweis über einen negativen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Testpflicht entfällt bei Vorlage eines Impfausweises aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Covid-19 gegeben ist. Gleiches gilt bei Vorlage eines noch gültigen Genesenennachweises.
  • Die Testungen im Schnelltestzentrum der Deinerlinde sind für Besuchende und Dienstleistende kostenfrei.
  • Der Besuch von Personen mit Krankheitssymptomen, die mit Covid-19 in Zusamenhang stehen könnten, ist nicht zulässig.
  • Als Aufenthaltsmöglichkeiten während des Besuches werden neben dem Bewohnerzimmer vor allem die zahlreichen Aufenthaltsmöglichkeiten im Außengelände (Innenhöfe und Gärten) empfohlen.
  • Für Besuche wird die Pflegeeinrichtung vorerst von Mo-Fr, von 08.00 – 12.00 Uhr und von 12.30 – 17.30 Uhr und am Wochenende von 9.00 – 12.00 Uhr und von 12.30 bis 17.30 Uhr geöffnet sein.
  • Zur Sicherstellung eines geregelten Ablaufs, bedarf es beim Betreten der Einrichtung einer Anmeldung am Empfang (Haupteingang). Die Uhrzeiten des Betretens und des Verlassens der Einrichtung sowie der Name des zu besuchenden Bewohners werden am Empfang dokumentiert. Außerdem müssen die Besucher und Besucherinnen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie nicht unter den allgemein bekannten Symptomen einer COVID-19-Infektion leiden. Diese Daten werden gemäß datenschutzrechtlichem Vorgaben nach drei Wochen vernichtet.
  • Bei Betreten des Hauses muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden und Abstand von mindestens 1,50 Metern gehalten werden.
  • Besucher und Besucherinnen dürfen nicht die sanitären Anlagen (WCs) in den Bewohnerzimmern benutzen.
  • Alle Kontaktflächen werden im Rahmen der täglichen Sichtreinigung desinfizierend gereinigt.